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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachstehenden AGB gelten für alle Verträge mit der Firma Arya-Export und sind damit Grundlage des umseitigen Vertrages. Der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Kunde mit der Geltung der AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung einverstanden ist. Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Kunde, von den AGB Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren. Von den nachstehenden Regelungen abweichende AGB des Kunden gelten nicht.
§ 1
Gegenstand des umseitigen Vertrages mit der Firma Arya-Export sind Retourwaren und Restposten ohne Listen, welche die Firma Arya-Export von Drittfirmen / Lizenzgebern zum Zwecke des Weiterverkaufs ungeprüft und unabhängig von deren Funktionsfähigkeit, Zustand und Qualität und ohne das Recht auf Rückgabe erworben hat. Die Firma Arya-Export gibt die so erworbenen Waren unter denselben Bedingungen an ihre Kunden weiter. Die im Vertrag oder dessen Anlagen enthaltenen Stücklisten enthalten nur Annäherungswerte und beinhalten insbesondere keine Zusicherung hinsichtlich Anzahl, Wiederverkaufswert und Funktionalität der einzelnen Artikel bzw. der gesamten Lieferung. Da es sich um Retourwaren handelt, können die Lieferungen auch unverpackte und/oder geöffnete Artikel enthalten. Die Firma Arya-Export ist weder in der Lage noch verpflichtet, die Waren vor Weiterverkauf und Übergabe hinsichtlich Anzahl, Zustand, Qualität und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Sämtliche Garantie-, Gewährleistungs- und Rückgaberechte seitens des Käufers sind ausgeschlossen.
§ 2
Die von der Firma Arya-Export erworbenen Waren sind ausschließlich zum Weiterverkauf im nichteuropäischen Ausland bestimmt. Die Ware darf weder ganz noch in Teilen im europäischen Ausland oder im Herkunftsland (Bundesrepublik Deutschland) veräußert werden. Nach dem Export darf die Ware weder ganz noch in Teilen zu Verkaufszwecken in ihr Herkunftsland, der Bundesrepublik Deutschland oder das europäische Ausland zurückgeführt werden. Mit Unterzeichnung des Vertrages sichert der Käufer zu, die gekauften Waren ausschließlich zu den in diesen AGB genannten Bedingungen weiter zu veräußern.
Sollte die Ware vertragswidrig als Ganzes oder in Teilen im europäischen Ausland oder in der Bundesrepublik Deutschland verkauft oder zum Zwecke des Weiterverkaufes in das europäische Ausland oder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt werden, wird gegenüber der Firma Arya-Export eine Vertragsstrafe in Höhe des erzielten und um 20 % erhöhten, bei noch nicht veräußerter Ware in Höhe des erzielbaren und um 20 % erhöhten Verkaufspreises fällig.
§ 3
Die Transport- / Versandkosten trägt der Käufer. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma Arya-Export. Der Versand der gekauften Ware durch die Firma Arya-Export erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises und der Transportkosten durch Gutschrift auf dem Geschäftskonto der Firma Arya- Export. Eine Übergabe der Waren bei Selbstabholung durch den Käufer erfolgt erst nach Vorauszahlung, also vorheriger Gutschrift des geschuldeten Betrages auf dem Geschäftskonto der Firma Arya-Export. Mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Firma Arya-Export und nur im Falle der Selbstabholung durch den Käufer kann die Zahlung des geschuldeten Betrages ausnahmsweise bei Übergabe in bar erfolgen. Die Übergabe des geschuldeten Betrages erfolgt in diesen Fällen vor Warenübergabe in den Räumen der Geschäftsbank der Firma Arya-Export zu deren üblichen Geschäftszeiten. Nach erfolgreicher Echtheitsprüfung der überreichten Banknoten durch Mitarbeiter der Geschäftsbank wird die Ware dem Käufer unverzüglich übergeben.
§ 4
Die Käufer sind verpflichtet, Stillschweigen über die Vertragsinhalte zu wahren und die Abreden vertraulich zu behandeln. Die Käufer sind verpflichtet, mit dritten Personen, die nicht an diesem Vertrag beteiligt sind, keine Geschäfte einzugehen / Verabredungen zu treffen, die geeignet sind, der Firma Arya-Export zu schaden oder sich negativ auf aktuelle oder künftige Geschäfte der Firma Arya-Export auszuwirken. Im Falle des Zuwiderhandelns ist der Käufer zum Ersatz des der Firma Arya-Export dadurch entstandenen Schadens verpflichtet. Zugleich wird eine Vertragsstrafe in Höhe des um 20 % erhöhten Schadensbetrages zugunsten der Firma Arya-Export fällig.
§ 5
Der Käufer darf den Namen des jeweiligen Lizenzgebers der erworbenen Waren nicht zu Werbezwecken nutzen.
§ 6
Etwaige von diesen Bedingungen oder den übrigen Vertragsinhalten abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen. Beide Vertragspartner akzeptieren die Übermittlung des gezeichneten Exemplars der Vereinbarung per Fax. Bei elektronischer Übermittlung (E-Mail) ist das gezeichnete Exemplar im PDF-Format anzuhängen.
§ 7
Die Firma Arya-Export verwendet Kundendaten ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
§ 8
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht am Geschäftssitz der Firma Arya-Export zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

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